

Bewerbungfristen
Bewerbungen für die Klassen 1ABC für das Schuljahr 2026-2027:
3.12.2025: Informationsveranstaltung für die Erziehungsberechtigten der neuen Erstklässlerinnen und Erstklässler (online)
17.1.2026: Möglichkeit die Schule kennen zu lernen: Tag der offenen Tür
21.1.2026 letzter Abgabetermin der Bewerbungsunterlagen
31.1.2026 Aufnahmeprüfung für die Klasse 1B (finnischsprachige Klasse)
7.2.2026 Aufnahmeprüfung für die Klassen 1AC (deutschsprachige Klassen)
Bewerbungen für die Klassen 2-5
28.7.2025 Bewerbungsschluss für eventuell während der Sommerferien frei gewordene Plätze
1.8.2025 Eignungstest für Bewerberinnen und Bewerber, sofern es freie Plätze gibt
16.3.2026 letzter Abgabetermin der Bewerbungsunterlagen für das Schuljahr 2026-2027
9.4.2026 Eignungstest für Bewerberinnen und Bewerber
Aufnahmekriterien
Deutschsprachiger Zweig: Klassen 1A & 1C
Für die ersten Klassen des deutschsprachigen Zweiges können sich Kinder bewerben, die über Vorschulkenntnisse verfügen und im selben Kalenderjahr das 7. Lebensjahr vollenden. Die jährliche Aufnahmeprüfung findet Ende Januar / Anfang Februar statt.
Beim Auswahlverfahren sind die Kenntnisse der deutschen Sprache vorrangig ausschlaggebend. Die Bewerber*innen müssen in der Aufnahmeprüfung eine vorher festgelegte Mindestpunktzahl erreichen. Sollten mehr Kinder diese Mindestpunktzahl erreichen, als es Plätze gibt, dann werden diese an die Kinder mit den besten Resultaten vergeben. Sollten zwei oder mehrere Kinder punktegleich auf dem letzten Rang platziert sein, werden Geschwisterkinder bevorzugt. Ansonsten entscheidet in einem solchen Fall das Los.
Finnischsprachiger Zweig: Klasse 1B
Für die erste Klasse des finnischsprachigen Zweiges müssen die Kinder keine Vorkenntnisse in Deutsch mitbringen. Bewerben können sich Kinder mit finnischer Muttersprache, die über Vorschulkenntnisse verfügen und im selben Kalenderjahr das 7. Lebensjahr vollenden.
Im Rahmen eines Aufnahmeverfahrens werden die muttersprachlichen Fertigkeiten sowie die Problemlöse-Kompetenzen getestet. Aufgenommen werden die Kinder mit den besten Resultaten. Sollten zwei oder mehrere Kinder punktegleich auf dem letzten Rang platziert sein, werden Geschwisterkinder bevorzugt. Ansonsten entscheidet in einem solchen Fall das Los.
Aufnahme in die Klassen 2–5
Für eine Aufnahme in die deutschsprachigen Klassen 2 bis 5 können sich Schüler*innen bewerben, die aus deutschsprachigen Ländern nach Finnland kommen oder die über Deutschkenntnisse auf muttersprachlichem Niveau verfügen. Eine Aufnahme erfolgt in der Regel zum Schuljahresbeginn.
Für den Eintritt in den finnischsprachigen Zweig müssen die Bewerber*innen neben muttersprachlichen Finnischkenntnissen auch nachweisen, dass sie Deutsch auf dem Niveau der betreffenden Klassenstufe beherrschen.
Sowohl für den finnisch- als auch für den deutschsprachigen Zweig sollen die Bewerber*innen neben den sprachlichen Kompetenzen auch über solide Fachkenntnisse verfügen, die der jeweiligen Klassenstufe entsprechen.


Aufnahmeformulare
Kosten
Das Schulgeld pro Semester beträgt 336,50 Euro.
Bitte beachten: Die Aufnahme in die Schule setzt voraus, dass Erziehungsberechtigte für die Kosten aufkommen, die beim Transport bzw. bei der Begleitung ihrer Kinder in die Schule entstehen (finnisches Gesetz über die grundlegende Schulbildung 628/1998 §32).
Da die Deutsche Schule Helsinki keine städtische Bildungsanstalt, sondern eine Privatschule ist, ist eine Erstattung der Schulwegkosten durch die Stadt Helsinki für unsere Schüler*innen nicht möglich.
