Neue Schüler herzlich willkommen!



In der Deutschen Schule Helsinki kannst du

  • deine deutschen Sprachkenntnisse alltäglich in einer deutschsprachigen Umgebung anwenden,
  • in kleinen Gruppen angeleitet von erfahrenen deutsch- und finnischsprachigen Fachlehrkräften lernen,
  • in einem internationalen Umfeld neben Deutsch und Finnisch auch Englisch, Schwedisch, Französisch, Latein und Russisch lernen,
  • Unterstützung und Hilfe von unserem Schülerbetreuungsteam (sonderpädagogische Fachkräfte, Sozialpädagogin, Schulpsychologin, Schulgesundheitsfürsorgerin und Studienberatung) erfahren,
  • in der Pause auf dem gut ausgestatteten Schulhof spielen,
  • das schmackhafte Schulessen unserer hauseigenen Küche genießen,
  • nach dem Schultag an der Nachmittagsbetreuung und an diversen Arbeitsgemeinschaften teilnehmen,
  • nachmittags in unserer Musikschule musizieren,
  • dich nach dem Abschluss der neunten Klasse an der gymnasialen Oberstufe auf das internationale Abitur vorbereiten,
  • in einer Schule lernen, in der du dich rundum wohlfühlst. 

Unsere Schule befindet sich in einem modernen Gebäude im Stadtzentrum von Helsinki und wird wie alle finnischen Schulen vom finnischen Staat finanziell unterstützt. Das von den Eltern zu entrichtende Schulgeld pro Semester beträgt 336,50 €.

Bitte beachten: Die Aufnahme in die Schule setzt voraus, dass Erziehungsberechtigte für die Kosten aufkommen, die beim Transport bzw. bei der Begleitung ihrer Kinder in die Schule entstehen (finnisches Gesetz über die grundlegende Schulbildung 628/1998 §32).
Da die Deutsche Schule Helsinki keine städtische Bildungsanstalt, sondern eine Privatschule ist, ist eine Erstattung der Schulwegkosten durch die Stadt Helsinki für unsere Schüler*innen nicht möglich.

Aufnahmekriterien

Aufnahme

Deutschsprachiger Zweig: Klassen 1A & 1C

Für die ersten Klassen des deutschsprachigen Zweiges können sich Kinder bewerben, die über Vorschulkenntnisse verfügen und im selben Kalenderjahr das 7. Lebensjahr vollenden. Die jährliche Aufnahmeprüfung findet Ende Januar / Anfang Februar statt.

Beim Auswahlverfahren sind die Kenntnisse der deutschen Sprache vorrangig ausschlaggebend. Die Bewerberinnen und Bewerber müssen in der Aufnahmeprüfung eine vorher festgelegte Mindestpunktzahl erreichen. Sollten mehr Kinder diese Mindestpunktzahl erreichen als es Plätze gibt, dann werden diese an die Kinder mit den besten Resultaten vergeben. Sollten zwei oder mehrere Kinder punktegleich auf dem letzten Rang platziert sein, werden Geschwisterkinder bevorzugt. Ansonsten entscheidet in einem solchen Fall das Los. 

Finnischsprachiger Zweig: Klasse 1B

Für die erste Klasse des finnischsprachigen Zweiges müssen die Kinder keine Vorkenntnisse in Deutsch mitbringen. Bewerben können sich Kinder mit finnischer Muttersprache, die über Vorschulkenntnisse verfügen und im selben Kalenderjahr das 7. Lebensjahr vollenden.

Im Rahmen eines Aufnahmeverfahrens werden die muttersprachlichen Fertigkeiten sowie die Problemlöse-Kompetenzen getestet. Aufgenommen werden die Kinder mit den besten Resultaten. Sollten zwei oder mehrere Kinder punktegleich auf dem letzten Rang platziert sein, werden Geschwisterkinder bevorzugt. Ansonsten entscheidet in einem solchen Fall das Los.

Quereinsteiger

Für eine Aufnahme in die deutschsprachigen Klassen 2 bis 11 können sich Schüler und Schülerinnen bewerben, die aus deutschsprachigen Ländern nach Finnland kommen oder die über Deutschkenntnisse auf muttersprachlichem Niveau verfügen. Eine Aufnahme erfolgt in der Regel zum Schuljahresbeginn.

Für den Eintritt in den finnischsprachigen Zweig müssen die Bewerber und Bewerberinnen neben muttersprachlichen Finnischkenntnissen auch nachweisen, dass sie Deutsch auf dem Niveau der betreffenden Klassenstufe beherrschen.

Sowohl für den finnisch- als auch für den deutschsprachigen Zweig sollen die Bewerber und Bewerberinnen neben den sprachlichen Kompetenzen auch über solide Fachkenntnisse verfügen, die der jeweiligen Klassenstufe entsprechen.

Informationen zu der jährlichen Bewerbungsfrist im März finden sie hier. Einladungen zu einem Aufnahmegespräch und eventuellen Testungen werden im März verschickt. Termine für Gespräche und mögliche Testungen werden im April vergeben. Genaue Daten finden sie hier.

Sollte es in den Klassen noch freie Plätze geben, wird im August ein zweiter Prüfungstermin angeboten.

Auf Basis der eingereichten Dokumente, den Ergebnissen aus den möglichen Testungen und den persönlichen Gesprächen entscheidet die Schulleitung über die Aufnahme an die DSH.