Siirry suoraan sivusisältöön
DSH
Bestimmungen
Bestimmungen zum freiwilligen Musikunterricht der Musikschule

1. Die Musikschule ist eine freiwillige, außerunterrichtliche Zusatz- und Förderungseinrichtung der Deutschen Schule Helsinki für Schüler und Vorschüler der DSH.
2. Der Musikschulunterricht ist dem Schul- und Unterrichtsbetrieb nachgestellt.
3. Der Instrumental-Unterricht wird als Privatunterricht von fachlich geschulten, professionellen Instrumentallehrern wahlweise überwiegend in Deutsch oder in Finnisch angeboten.
4. Unterrichtsbeginn ist einmal jährlich zu Anfang September (z.B. WS 2008), wenn weiter nicht anders ausdrücklich vereinbart.
5. Verspätete Anmeldungen, oder Anmeldungen zum Halbjahreswechsel können auf eine Warteliste gesetzt werden.
6. Die Unterrichte der Musikschule sind stets selbstverlängernd. Eine erneute Anmeldung/Bestätigung zum Halbjahres-/Jahresende ist somit nicht erforderlich.
7. Die An- und Abmeldung eines Teilnehmers wird in schriftlicher Form vereinbart.
8. Die Unterrichtseinheiten finden als Jahreskurs nachmittags als stundenplangerechter Unterricht in der Regel einmal wöchentlich zum vereinbarten Termin in der DSH statt.
9. Es finden im Winterhalbjahr elf, im Sommerhalbjahr zwölf Unterrichtseinheiten statt.
10. Die halbjährigen Kursgebühren und eine Einschreibegebühr von 5 € pro Schuljahr werden als Rechnungsbetrag erhoben.
11. Übersteigt die Nachfrage ein Unterrichtsangebot, entscheidet ein Auswahlverfahren. Überzähligen Anmeldungen kann ein Wechsel/Warteliste empfohlen werden.
12. Die Musikschule bietet nachfrageorientierte Zusatzangebote, deren Nutzung freiwillig und dem Musikschulunterricht nachgestellt ist. Für das Zustandekommen dieser Zusatzangebote/Koordination gelten das Prinzip der Kostenursachengleichung und ggf. weiterführende Regelungen/Teilnahmebedingungen.
13. Ein Nachlass von 10% auf die Musikschulgebühr bei gleichzeitig in Anspruch genommener Nachmittagsbetreuung wird auf Antrag gewährt (Antrag im Anmeldeformular der Musikschule anzukreuzen). Weitere Rabatte oder andere Ermäßigungen sind z.Z. nicht vorgesehen.
14. Vom Schüler abgesagte Unterrichtseinheiten (z.B. durch Erkrankung, Fehlen) können nach Ermessen/im Einvernehmen des Instrumentallehrers bis Semesterende nachgeholt werden. Ein Anspruch auf Vergütung/Rückerstattung besteht nicht.
15. Von der Lehrkraft abgesagte Unterrichtseinheiten (z.B. durch Erkrankung, Fehlen), sowie durch den Schulunterricht beanspruchte Termine (z.B. Schulveranstaltungen mit Anwesendsheitspflicht) werden als Ausweichtermin bis Semesterende nachgegeben.
16. Nicht in Anspruch genommene Unterrichtseinheiten verfallen mit Semesterende.
17. Der Musikschulschüler nimmt seinen Unterricht eigenverantwortlich wahr.
18. Der jeweilige Instrumentallehrer ist für Unterrichtsinhalte, Projektplanung und projektbezogene Zusammenarbeit verantwortlich.
19. Die aktive Teilnahme an Konzert- und anderen Veranstaltungen der Musikschule ist erklärtes Förderungsziel, verbleibt aber freiwillig.
20. Der jeweilige Instrumentallehrer berät in Fragen zur Eignung, Alter und Anschaffung eines eigenen Instruments.
21. Jeder Schüler benötigt zum Üben sein eigenes Instrument.
Ein Anspruch auf den Erhalt eines Leihinstrumentes kann nicht gegeben werden.
Die Ausleihe erfolgt den vorhandenen Ressourcen entsprechend und nach begründetem Bedarf.