Der Verein überträgt die Erledigung den Schulbetrieb betreffender Angelegenheiten einem Schulvorstand. Dieser besteht aus dem Vereinsvorstand, dem Schulleiter, dem Botschafter der Bundesrepublik Deutschland in Finnland oder einem von der Botschaft bevollmächtigten Vertreter, je einem Vertreter des Elternbeirates und des Lehrervertrauensrates sowie aus einer weiteren, vom Vereinsvorstand alle zwei Jahre zu bestimmenden Person.
Der Geschäftsführer sowie der finnische und der deutsche Stellvertretende Schulleiter sind berechtigt, an den Sitzungen des Schulvorstandes mit beratender Stimme teilzunehmen. Weitere Personen ohne Stimmrecht können bei Bedarf zu den Sitzungen hinzugezogen werden.