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DSH
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Aufnahme in die DSH

1) Aufnahme in die Vorschule

Die in die 1. Klasse der Vorschule aufzunehmenden Schüler werden aufgrund eines Aufnahmegespräches von Vorschullehrern und Eltern im Beisein ihrer Kinder ausgewählt.

Bei der Auswahl werden berücksichtigt:
- Entwicklung der deutschen Sprache und der allgemeine
  Entwicklungsstand des Kindes
- Interesse an einer deutschsprachigen Erziehung
- Motivation zur Förderung der deutschen Sprache
Für die Aufnahme in die 1. Klasse der Vorschule wird die Vollendung des 5. Lebensjahres im Kalenderjahr vorausgesetzt.

Für die Aufnahme in die 2. Klasse der Vorschule gilt entsprechend die Vollendung des 6. Lebensjahres als Voraussetzung.


2) Aufnahme in die Grundschule

Schüler aus den Vorschulen der DSH:

Die in die 1. Klasse des deutschen Zugs aufzunehmenden Schüler werden in erster Linie unter den Schülern der Vorschule der Deutschen Schule Helsinki ausgewählt. Im Rahmen einer an der DSH für alle Bewerber zum gleichen Termin stattfindenden Eingangsüberprüfung werden die allgemeine Voraussetzungen für die Schulfähigkeit sowie im Besonderen der Sprachentwicklungsstand der deutschen Sprache überprüft.

Die in die 1. Klasse eintretenden Schüler müssen in demselben Kalenderjahr das 7. Lebens-jahr vollenden. In Ausnahmefällen wird entsprechend der finnischen Gesetzgebung ver-fahren. Der Schuleiter kann in allen Fällen den älteren Bewerbern ein Vorrecht einräumen.

Bewerber, die nicht die deutsche Vorschule besucht haben:

Die externen Bewerber für die Klasse 1 des deutschen Zugs müssen grundsätzlich die gleichen Bewerbungskriterien erfüllen. Sie nehmen zum gleichen Termin an der für alle Bewerber an der DSH stattfindenden Eingangsüberprüfung teil. Es werden die allgemeinen Voraussetzungen für die Schulfähigkeit sowie im Besonderen der Sprachentwicklungsstand der deutschen Sprache überprüft.

Die in die 1. Klasse eintretenden Schüler müssen in demselben Kalenderjahr das 7. Lebens-jahr vollenden. In Ausnahmefällen wird entsprechend der finnischen Gesetzgebung verfahren. Der Schulleiter kann in Ausnahmefällen den älteren Bewerbern ein Vorrecht einräumen.


3) Bewerber für die 3. Klasse des finnischen Zugs:

Die Bewerber für die 3. Klasse des finnischen Zugs werden durch eine Aufnahmeprüfung gewählt.


4) Aufnahme in die gymnasiale Oberstufe

Aufnahme in die 10. Klasse der gymnasialen Oberstufe von der finnischen Peruskoulu:

Für die Aufnahme in die gymnasiale Oberstufe von Schülern der finnischen Peruskoulu ist erforderlich das absolvierte Sprachdiplom I oder das Bestehen eines vergleichbaren, vom Schulleiter autorisierten Deutschtestes.

Die Wahl zwischen den Bewerbern, die die oben genannte Voraussetzung erfüllen, wird aufgrund der Durchschnittsnote des Abschlusszeugnisses der 9. Klasse der finnischen Peruskoulu durchgeführt.


5) Bewerber von anderen deutschen Schulen

Der Schulleiter soll in erster Linie die Bewerber wählen, die gemäss den in der Bundesrepublik Deutschland gültigen Vorschriften in die Klassenstufe versetzt worden sind, um die sie sich beworben haben. Bei der Versetzung von der Deutschen Schule Helsinki in eine andere deutsche Schule und von dort zurück sollen die Vorschriften befolgt werden, die die deutschen Auslandsschulen der Bundesrepublik Deutschland betreffen.


6) Andere Wahlregeln

In anderen als in den oben genannten Fällen muss der Bewerber nachweisen, dass er die deutsche Sprache beherrscht und dass er die erforderlichen Kenntnisse in den einzelnen Fächern hat, die den Anforderungen der betreffenden Klasse entsprechen. Der Schulleiter kann als Voraussetzung für die Aufnahme verlangen, dass der Bewerber eine von dem Schulleiter autorisierte mündliche und/oder schriftliche Prüfung besteht.

Der Schulleiter kann ein Vorrecht für solche Bewerber einräumen, die keine angemessene Möglichkeit haben, in einer anderen Sprache als Deutsch unterrichtet zu werden. Der Schulleiter soll auch Schülerplätze für solche zuletzt genannten Schüler freihalten, die eventuell während des Schuljahres angemeldet werden.

Deutsche Schüler, deren Eltern nicht in Finnland wohnen, werden grundsätzlich nicht aufgenommen. Dies gilt auch für volljährige Schüler.